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Informationen für Betroffene des Iberia-Streiks

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Mehrere Streiktage im Februar und März 2013

Mehrere Streiktage im Februar und März 2013

Die Generaldirektion für Handel und Verbrauch rät den vom Iberia-Streik im Februar und März 2013 betroffenen Fluggästen, vor ihrem Flug Kontakt mit ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen bzw. mit ihrem Reisebüro in Verbindung zu treten, falls der Flug Teil einer organisierten Reise ist. Für Reklamationen empfiehlt das städtische Verbraucherbüro von Calpe, alle Rechnungen, Bordkarten und E-Mails mit der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro aufzubewahren.

Falls ein Flug gestrichen wird, haben die Nutzer das Recht, zwischen einer Erstattung der Buchungskosten und dem Wechsel auf einen Alternativ-Flug zu wählen. Außerdem haben sie Anspruch auf ausreichende kostenlose Verpflegung innerhalb der Wartezeiten bis zum Abflug des Alternativ-Fluges oder falls nötig Unterbringung in einem Hotel (inklusive Fahrtkosten) und kostenlose Benutzung von Kommunikationsmitteln (2 Telefonate, Faxe oder E-Mails).

Weiterhin haben die Betroffenen das Recht auf Informationen von Seiten der Fluggesellschaft, die verpflichtet ist, über die Entwicklung der Situation Auskunft zu geben und ein Rundschreiben über die Normen zur Betreuung und Entschädigung der Fluggäste zu verschicken.

Falls das Bording verweigert wird oder sich extreme Verspätungen ergeben, sieht das europäische Recht eine Entschädigung vor. Bei Flügen bis 1.500 km wird eine Entschädigung von 250 Euro gewährt, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km 400 Euro, bei Flügen von mehr als 3.500 km 600 Euro.

Auch bei der Entstehung von Schäden besteht ebenfalls das Recht auf Entschädigung. In diesem Fall muss eine Reklamation bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reisebüro eingereicht werden.

Falls auf Ihren Flug ein Anschlussflug bei einer weiteren Fluggesellschaft folgt, sollten Sie sich ebenfalls mit dieser Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um sie über die außergewöhnlichen Umstände zu informieren. Ansonsten verlieren Sie das Recht auf Erstattung der Buchungskosten, wenn Sie aufgrund von Verspätungen den Anschlussflug nicht antreten können. Falls Ihre Rechte nicht respektiert werden, können Sie bei der Fluggesellschaft das offizielle Reklamationsformular anfordern, um schriftlich Beschwerde einzureichen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Verbraucherbüro OMIC in der Calle Llibertat 36 in Calpe oder per E-Mail an die Adresse omic@ajcalp.es.


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